Aviation

Der Flughafen Mönchengladbach (MGL) zählt mit fast 50.000 Flugbewegungen zu einem der größten General Aviation Airports in Deutschland. Sowohl Flugschulen und Wartungsunternehmen als auch Business Operator und private Betreiber profitieren von einer Kontrollzone mit beidseitigen ILS-Anflugverfahren und somit einem sicheren, wetterunabhängigen Flugbetrieb. Mit 1.200 m nutzbarer Start- und Landebahn können am MGL eine Vielzahl von Geschäftsreiseflugzeugen bis hin zu größeren Turbo-Prop-Luftfahrzeugen, wie die ATR 72 oder die Dash 8 betrieben werden. Weitere Details zum Platz entnehmen Sie der AIP auf der Seite der deutschen Flugsicherung (DFS)

Handling

Der Flughafen Mönchengladbach (MGL) bietet ein umfangreiches Angebot an Serviceleistungen für Piloten und Passagiere der Allgemeinen Luftfahrt.

Von der Bestellung Ihres Caterings bis hin zur Buchung eines Hotels – wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Wünsche. Einzelheiten zu unseren Angeboten:

Anmieten von Hangarflächen

Anmieten von Hangarflächen

Sie suchen einen Stellplatz für Ihr Luftfahrzeug?

Der Flughafen Mönchengladbach bietet in neun Hallen insgesamt rund 17.000 m² Stellfläche für Luftfahrzeuge. Mit weiteren Ausbaumaßnahmen werden zukünftig zusätzliche Potenzialflächen erschlossen und nutzbar gemacht. Bitte wenden Sie sich an uns, um Verfügbarkeiten für Ihr Luftfahrzeug zu erfragen.

Name
DSGVO-Einverständnis

Sie suchen einen Stellplatz für Ihr Luftfahrzeug?

Der Flughafen Mönchengladbach bietet in neun Hallen insgesamt rund 17.000 m² Stellfläche für Luftfahrzeuge. Mit weiteren Ausbaumaßnahmen werden zukünftig zusätzliche Potenzialflächen erschlossen und nutzbar gemacht. Bitte wenden Sie sich an uns, um Verfügbarkeiten für Ihr Luftfahrzeug zu erfragen.

Name
DSGVO-Einverständnis

Informationen für Piloten

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Links zu Ihrer Orientierung zur Verfügung. Diese dienen lediglich als Hilfestellung und ersetzen keine eigenständige Flugvorbereitung. Bitte beachten Sie besonders die Führung der empfohlenen Platzrunde.

Nordplatzrunde 1200 ft (MSL)
Südplatzrunde 1100 ft (MSL)

Gründe die zwingend ein Abweichen von der empfohlenen Platzrunde erfordern:

  • Erforderliche Verkehrslenkungsmaßnahmen der Fluglotsen, da am MGL ein hoher Anteil an Mischverkehr stattfindet, z. B. um langsamere Flugzeuge von schnelleren separieren zu können
  • Verkehrslenkung: Maßnahmen zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs
  • Unterschiedliche Performance bzw. Leistungsdaten der diversen Luftfahrzeuge, da nicht alle am Flugplatz operierenden Luftfahrzeuge, beispielsweise bauartbedingt, die empfohlene Platzrunde einhalten können
  • Ausbildungs- und Kenntnisstand des Piloten sowie auch genehmigte Abweichungen zu Ausbildungszwecken
  • Wetter- und Sichtbedingungen, die Sichtverhältnisse und/oder Wolkenuntergrenze könnten eine Auswirkung auf horizontale und vertikale Platzrundenführung haben
  • Temperatur und Luftdichte könnten großen Einfluss auf das Steig- bzw. Flugverhalten von Luftfahrzeugen bei hohen Temperaturen im Sommer haben
  • Abweichungserfordernisse, die sich aus der jeweiligen Verkehrssituation und generell, z. B. durch die Anzahl der Luftfahrzeuge in der Platzrunde, ergeben.

Grundsätzlich hat die vom Towerpersonal erteilte Verkehrskontrollfreigabe in einem kontrollierten Luftraum, (hier: Luftraum D (Kontrollzone)) aus den verschiedenen o. g. Gründen, immer Vorrang!

Downloads

Hinweis: Vorbehaltlich anderslautender Anweisungen durch die Platzkontrollstelle (TWR) gilt diese Platzrundendarstellung nur als Empfehlung!

Informationen für Piloten

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Links zu Ihrer Orientierung zur Verfügung. Diese dienen lediglich als Hilfestellung und ersetzen keine eigenständige Flugvorbereitung. Bitte beachten Sie besonders die Führung der empfohlenen Platzrunde.

Hinweis: Vorbehaltlich anderslautender Anweisungen durch die Platzkontrollstelle (TWR) gilt diese Platzrundendarstellung nur als Empfehlung!

Nordplatzrunde 1200 ft (MSL)
Südplatzrunde 1100 ft (MSL)

Gründe die zwingend ein Abweichen von der empfohlenen Platzrunde erfordern:

  • Erforderliche Verkehrslenkungsmaßnahmen der Fluglotsen, da am MGL ein hoher Anteil an Mischverkehr stattfindet, z. B. um langsamere Flugzeuge von schnelleren separieren zu können
  • Verkehrslenkung: Maßnahmen zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs
  • Unterschiedliche Performance bzw. Leistungsdaten der diversen Luftfahrzeuge, da nicht alle am Flugplatz operierenden Luftfahrzeuge, beispielsweise bauartbedingt, die empfohlene Platzrunde einhalten können
  • Ausbildungs- und Kenntnisstand des Piloten sowie auch genehmigte Abweichungen zu Ausbildungszwecken
  • Wetter- und Sichtbedingungen, die Sichtverhältnisse und/oder Wolkenuntergrenze könnten eine Auswirkung auf horizontale und vertikale Platzrundenführung haben
  • Temperatur und Luftdichte könnten großen Einfluss auf das Steig- bzw. Flugverhalten von Luftfahrzeugen bei hohen Temperaturen im Sommer haben
  • Abweichungserfordernisse, die sich aus der jeweiligen Verkehrssituation und generell, z. B. durch die Anzahl der Luftfahrzeuge in der Platzrunde, ergeben.

Grundsätzlich hat die vom Towerpersonal erteilte Verkehrskontrollfreigabe in einem kontrollierten Luftraum, (hier: Luftraum D (Kontrollzone)) aus den verschiedenen o. g. Gründen, immer Vorrang!

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Safety & Security

Der Flughafen Mönchengladbach bietet berechtigten Personen den Erwerb einer digitalen Zugangsmöglichkeit für den Sicherheitsbereich. Detaillierte Informationen finden Sie weiter unten unter Digitaler Schlüssel (RFID Transponder)

Die Sicherheitsmeldung dient dazu, sicherheitsrelevante Vorfälle, Ereignisse oder Beobachtungen im Luftverkehrsbereich zu dokumentieren. Das Ausfüllen dieser Sicherheitsmeldung entbindet jedoch nicht von der Pflicht, Unfälle, Ereignisse oder Störungen gemäß den Vorgaben der §§ 7, 9 und 10 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) an die zuständigen Behörden zu melden.

Um einen eigenständigen Zugang zu sensiblen Bereichen des Flughafens Mönchengladbach (MGL) zu gewähren, besteht für ansässige Luftfahrzeughalter, Mitglieder einer Haltergemeinschaft und Vertragspartnern des MGL die Möglichkeit, einen digitalen Schlüssel, einen sogenannten RFID-Transponder, zu erwerben.

Aufstieg von Ballons

Eine Flugverkehrskontrollfreigabe gemäß §21 LuftVO ist erforderlich, wenn ein Ballonaufstieg in der Nähe von Kontrollzonen internationaler Flughäfen, Regionalflughäfen oder militärischer Flugplätze erfolgt. Außerdem wird eine Freigabe benötigt, wenn der Aufstieg zwar außerhalb dieser Kontrollzonen erfolgt, aber gleichzeitig mehr als 500 Ballons gestartet werden.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben diese Kriterien erfüllt, empfehlen wir, sicherheitshalber einen Online-Antrag zu stellen.

 

Aufstieg von Drohnen

Der Betrieb von Drohnen ist nicht überall im Luftraum erlaubt. Nach der Luftverkehrsordnung (LuftVO) regelt § 21h den Einsatz von unbemannten Fluggeräten. Drohnenflüge in der Nähe von besonders schützenswerten Einrichtungen wie Flughäfen, Krankenhäusern, Kraftwerken und sicherheitsrelevanten Anlagen sind entweder verboten oder nur mit einer behördlichen Genehmigung gestattet.

Für die Kontrollzonen von Regionalflugplätzen wie dem Flughafen Mönchengladbach gelten vereinfachte Genehmigungsverfahren. So kann der Aufstieg von Drohnen unter 5 kg unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden, beispielsweise wenn die Entfernung zum Flughafen-Areal 1.500 Meter oder mehr beträgt und die Flughöhe 50 Meter über Grund nicht überschreitet. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Genehmigung Ihres Antrags durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in einem beschleunigten Verfahren.

Um einen Drohnenaufstieg zu beantragen, nutzen Sie bitte folgendes Formular:

 

Abbrennen von Feuerwerken

Für die Beantragung der erforderlichen Genehmigung nach § 19 LuftVO zum Abbrennen eines Feuerwerks außerhalb von Silvester/Neujahr nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Jürgen Roth

Verkehrsleiter

+49 2161 6898-24
juergen.roth@mgl.de

Patrick Kapellmann

Safety Manager (SMS)

+49 2161 6898-644
sms@mgl.de

Flugbetrieb außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten (PPR)

Auf Antrag (PPR) kann der Flugplatz auch außerhalb der täglichen, in der AIP veröffentlichten Betriebszeit für Starts und Landungen geöffnet werden. Hierfür haben Sie ein Entgelt an die Flughafengesellschaft zu entrichten. Dieses Entgelt bemisst sich ausschließlich an der Länge des gewünschten Öffnungszeitraums von 6:00 bis 8:00 Uhr oder nach der normalen Betriebszeit 20:30 bis 22:00 Uhr Ortszeit.

Für die oben genannten PPR-Zeiträume wird ein PPR-Entgelt pro angefangene 30 Minuten und Luftfahrzeug erhoben. Die genauen Gebühren sind in der Entgeltordnung aufgeführt. Wenn Sie eine Öffnung vor der regulären täglichen Betriebszeit wünschen, bemisst sich das Entgelt ab dem Zeitpunkt der Flugplatzöffnung bis zum Beginn der regulären Betriebszeit. Wenn Sie eine Öffnung nach der regulären täglichen Betriebszeit wünschen, bemisst sich das Entgelt ab dem Zeitpunkt der regulären Flugplatzschließung bis 15 Minuten nach erfolgtem Start oder bei erfolgter Landung nach der Abstellung bzw. bis durch die Flughafengesellschaft keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abfertigung zu erbringen sind.

Eine detaillierte Erläuterung sowie Auflistung der Preise finden Sie in unserer aktuell gültigen Entgeltordnung unter Downloads.

Eine PPR-Anmeldung muss für alle Flüge schriftlich bei der MGL-Verkehrsleitung (VKL) erfolgen und wird immer erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung durch die VKL wirksam und verbindlich.

Bitte beachten Sie die folgenden Fristen für die Anmeldung eines Flugs außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten und haben Sie Verständnis dafür, dass verspätete Anfragen nicht berücksichtigt werden können:

Start-/Landezeit 6:00 bis 8:00 Uhr: einen Tag vorher bis spätestens 12:00 Uhr Ortszeit
Start-/Landezeit 20:30 bis 22:00 Uhr: am gleichen Tag bis spätestens 20:00 Uhr Ortszeit

Melden Sie Ihr PPR mit folgenden Informationen bei der VKL an:

  • Wann soll das PPR stattfinden?
  • Luftfahrzeugs -Kennzeichen
  • Herkunft und Ziel des Luftfahrzeugs
  • Falls noch nicht bekannt: Lärmzeugnis, Luftfahrzeugs -Daten (MTOW und Typ), Rechnungsanschrift
  • Erreichbarkeit: Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Gibt es Besonderheiten zu beachten, wie z. B. Fracht?
  • Ggf. Anzahl der Paxe
  • Ggf. gewünschte Abstellposition nach der Landung bzw. Abstellort des Luftfahrzeugs vor Start

Kontakt

Verkehrsleitung (VKL)
+49 2161 6898-10
vkl@mgl.de

Die Absage eines Starts oder einer Landung muss rechtzeitig erfolgen, andernfalls fallen Sonderentgelte an:
Absage Start/Landung morgens: bis spätestens um 12:00 Uhr am Vortag Ortszeit
Absage Start/Landung abends: bis spätestens um 20:00 Uhr Ortszeit des betreffenden Tags

Sollte die Abmeldung nicht fristgerecht eingehen und in dem von Ihnen angemeldeten Zeitraum keine Flugbewegung stattfinden, so wird mindestens das PPR-Entgelt entsprechend der angemeldeten und zugesicherten PPR-Öffnungszeit abgerechnet. In jedem Fall wird aber bei einer PPR-Anmeldung ohne eine damit einhergehende PPR-Flugbewegung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € erhoben. Diese wird auch für jede Änderung eines bereits gestellten PPR-Antrags fällig.


Kontakt

Verkehrsleitung (VKL)
+49 2161 6898-10
vkl@mgl.de

An Sonderschließtagen (beispielsweise aufgrund von Veranstaltungen oder an Heiligabend, den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr) ist für jede Flugbewegung ganztägig grundsätzlich ein Antrag auf Flugplatzöffnung an die PPR-Meldestelle zu richten. Hierfür ist ebenfalls ein Entgelt an die Flughafengesellschaft zu entrichten. Dieses beträgt pro angefangene 30 Minuten 950,00 € netto. Für eine vorab Enteisung der Start- und Landebahn fällt eine Gebühr auf Basis der tatsächlichen Kosten, jedoch mindestens 1.500,00 €, an.

Für Flüge vom 24. bis zum 26. Dezember muss die PPR-Anmeldung bis zum 23. Dezember bis spätestens 12:00 Uhr Ortszeit bei der PPR-Meldestelle eingegangen sein. Für Flüge am 31. Dezember und 01. Januar muss der Antrag bis zum 30. Dezember um 12:00 Uhr Ortszeit gestellt werden.

Die PPR-Abmeldung ist jeweils bis zum 23. und 30. Dezember um 12:00 Uhr Ortszeit möglich. Bitte beachten Sie hierbei die anfallende Bearbeitungsgebühr sowie ggf. weitere Gebühren, siehe PPR-Abmeldung.

Seit Juni 2025 hat die Flughafengesellschaft Mönchengladbach GmbH den AVGAS-Betankungsservice übernommen. Die bisherigen Tankkarten der Rheinland Air Service GmbH (RAS) haben ihre Gültigkeit verloren. Damit Sie weiterhin bequem tanken können, bitten wir Sie, eine neue AVGAS-Tankkarte zu beantragen.

Die AVGAS-Betankung ist während der regulären Öffnungszeiten des Flughafens gewährleistet. Der Verkaufspreis für AVGAS ab dem 16.07.2025 beträgt:
• Netto: 2,315 €
• Brutto: 2,755 €

Den jeweils aktuellen Preis finden Sie jederzeit auf unserer Webseite. (Alle Angaben ohne Gewähr.) Neben der MGL-Tankkarte ist die Bezahlung auch mit gängigen Kreditkarten sowie EC-Karte möglich.

Antragsunterlagen für die neue AVGAS-Tankkarte finden Sie hier:

Swift 100R – bleifreier Flugkraftstoff am Flughafen Mönchengladbach

Ab dem 21. Oktober 2025 steht am Flughafen Mönchengladbach zusätzlich der neue, bleifreie Flugkraftstoff Swift 100R zur Verfügung. Der Kraftstoff bietet die gleiche Motoroktanzahl wie herkömmliches AVGAS 100LL und kann ohne technische Modifikationen an zugelassenen Flugzeugen verwendet werden. Die Bezahlung erfolgt wie bei AVGAS – mit der MGL-Tankkarte, gängigen Kreditkarten oder EC-Karte.

Der Verkaufspreis für Swift 100R beträgt:
• Netto: 2,285 €
• Brutto: 2,719 €

Jet A1-Betankung am Flughafen Mönchengladbach

Die Betankung mit Jet A1 wird weiterhin durch die Rheinland Air Service GmbH (RAS) durchgeführt und ist täglich von 7:00 bis 19:00 Uhr verfügbar. In diesem Zeitraum wenden Sie sich bitte direkt an die RAS.

Außerhalb der genannten Zeiten ist eine individuelle Anfrage erforderlich. Für die Koordination kontaktieren Sie bitte die Verkehrsleitung des Flughafens.


Kontakt

Verkehrsleitung (VKL)
+49 2161 6898-10
vkl@mgl.de

RAS Rheinland Air Service GmbH
+49 2161 9948-160
fuel.mgl@ras.de

Premium Handling

Der Flughafen Mönchengladbach bietet Ihnen ein exklusives Premium Handling, das ganz auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden und Ihre eigenen Anforderungen abgestimmt ist. Genießen Sie höchsten Komfort und umfassenden Service, der weit über die kostenfreien Standardleistungen hinausgeht. Von der Betreuung der Passagiere und Crew über die Organisation von Transfers und Catering bis hin zur exklusiven Zufahrt über das Hauptvorfeld direkt zum Flugzeug – unser engagiertes Team kümmert sich um alle Details und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf.

Für Buchungsanfragen steht Ihnen unsere Verkehrsleitung gerne zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Entgeltordnung Teil II.