Ab 1.11.2021 am MGL

Flugbetrieb außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten (PPR)

Der Flugplatz kann auf Antrag (PPR) auch außerhalb der normalen Betriebszeit für Starts und Landungen geöffnet werden. Hierfür ist ein gesondertes Entgelt zu dem Landeentgelt zu entrichten. Dieses PPR-Entgelt ist weder flugzeugtypen- noch gewichtsabhängig und wird nur für den PPR-Öffnungszeitraum 06:00-08:00Uhr LT bzw. 20:30-22:00Uhr LT (LT=Ortszeit) erhoben.

Die Höhe des PPR-Entgelts beträgt für die o.g. PPR-Zeiträume für jedes Luftfahrzeug 

Pro angefangene halbe Stunde €240.- zuzüglich MwSt.
Der Zeitraum, für den das vorgenannte Entgelt erhoben wird, beginnt mit der PPR-Öffnung des Flugplatzes und endet 15 Minuten nach dem Start oder bei erfolgter Landung mit der Abstellung.

PPR-Anmeldung
Eine PPR-Anmeldung muss für alle Flüge schriftlich bei der FMG-Verkehrsleitung (VKL) erfolgen und wird immer erst nur nach erfolgter schriftlicher Bestätigung durch die FMG (VKL) wirksam und verbindlich.
Für eine Frühabfertigung muss der Antrag spätestens am Vortag der geplanten PPR-Öffnung bis 12:00Uhr LT bei der Verkehrsleitung eingegangen sein.
Eine Spätabfertigung kann am gleichen Tag der geplanten PPR-Öffnung beantragt werden.
Der Antrag muss bis spätestens 20:00Uhr LT bei der Verkehrsleitung eingegangen sein.
Verspätete Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Für die Weihnachtsfeiertage, sowie Silvester/Neujahr gelten gesonderte Tarife.
 

PPR-Abmeldung 
Für alle PPR-Abmeldungen, die mindestens 24 Stunden vor beantragter / genehmigter PPR-Öffnungszeit erfolgen, wird grundsätzlich kein PPR-Entgelt fällig.

Wird eine bereits zugesicherte PPR-Öffnung für eine Spätabfertigung (20:30-22:00Uhr LT) nicht spätestens innerhalb der normalen Betriebszeit (08:00-20:30Uhr LT) desselben Tages abgesagt, so wird mindestens das PPR-Entgelt entsprechend der angemeldeten und zugesicherten PPR-Öffnungszeit abgerechnet.
Wird eine zugesicherte PPR-Öffnung für eine Frühabfertigung (06:00-08:00Uhr LT) nicht spätestens bis 12:00Uhr LT des Vortages abgesagt, so wird mindestens das PPR-Entgelt entsprechend der angemeldeten und zugesicherten PPR-Öffnungszeit abgerechnet.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die FMG-Verkehrsleitung:
+49 2161 6898-10  oder vkl@flughafen-mgl.de

Zum PPR-Antrag geht es hier lang »

 

Pressekontakt:

Christina Schnoklake
Telefon +49 (0) 2161 4664 203
Mobil +49 (0) 163 5885 203
E-Mail: c.schnoklake____________@ewmg.de